Viele pflegende Angehörige kennen das: Das Familienmitglied kann nicht mehr allein bleiben und vormals alltägliche Dinge wie ein Kinoabend werden schnell zur logistischen Herausforderung. Pflege-Today hat 8 Tipps zusammengestellt, wie Sie Unterstützung bei der Pflege Ihrer Angehörigen finden. Lesen Sie hier Teil 2 unseres Beitrages:
- Barrierefrei Wohnen
Neutrale Wohnberatungsstellen informieren Sie über Möglichkeiten, Finanzierung und Ihre Pflichten als Mieter. Bei der Einrichtung lohnt sich die Investition in ein Pflege-Bett. Das Bett sollte mobil sein und höhenverstellbar. Das ermöglicht Pflegenden rückenschonend zu pflegen und erleichtert dem Pflegebedürftigen das Aufstehen aus dem Bett. Die Höhe von Rücken- und Schenkellehne sollten verstellbar sein. Das ist für den Pflegebedürftigen komfortabel und erleichtert dem Pflegenden das Umlagern. Teleskopierbare Seitenlehnen zum Aufstehen sind zu empfehlen. - Fordern Sie Hilfe ein
Helfen ist gut und kann bereichern. Achten Sie dabei jedoch auf die eigenen Bedürfnisse. Gerade weil Sie den anvertrauten Pflegebedürftigen lieben, müssen Sie auf ihr eigenes Wohl achten. Gönnen Sie sich eine Auszeit: Entspannen Sie bei einer Massage, treffen Sie sich mit Freunden sowie Verwandten auf einen Kaffee oder gehen Sie mal wieder ins Kino. Viele pflegende Angehörige haben ein schlechtes Gewissen, „ihren“ Schützling in der Obhut Anderer zu lassen oder schämen sich gar, Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe zu bitten. Doch solche unbegründeten Ängste können langfristig zu Vereinsamung und sozialer Isolation führen. Vertrauen Sie daher ihrem sozialen Umfeld. Aktivieren Sie Familie und Freunde. Auch Nachbarn oder Bekannte sind potenzielle Unterstützer. Suchen Sie den Kontakt und formulieren Sie ehrlich und konkret, welche Unterstützung Sie benötigen. - Betreuungs- und Entlastungsangebote
Seit Januar 2015 entlasten „niedrigschwellige Betreuungs- oder Entlastungsangebote“ pflegende Angehörige. Sie können sich online hier oder hier darüber informieren, was für Sie in Frage kommt. Wer Unterstützung bei der Pflege oder der Betreuung braucht, kann sich Helfer ins Haus holen, die Medikamente geben, Verbände wechseln oder Insulin spritzen. Auch Haushaltshilfen, die Fenster putzen, Einkäufe erledigen oder die Wäsche waschen, können mit dem Budget finanziert werden. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 01.01. 2017 wird dieses aufgestockt: Statt 104 Euro stehen Pflegebedürftigen dann 125 Euro zur Verfügung. Härtefälle, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, haben Anrecht auf eine höhere Leistung von 208 Euro. - Eine Auszeit gönnen
Auch Sie werden mal krank oder benötigen einfach eine Pause. Das ist kein Problem: Können Pflegende ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dürfen Familienmitglieder, Freunde oder ein Pflegedienst einspringen. Für die sogenannte Verhinderungspflege haben Pflegebedürftigen mit Anrecht auf Pflegegeld Anspruch auf ein Budget von 1612 Euro. Muss der Pflegebedürftige zeitweise vollstationär in einer Einrichtung versorgt werden, steht dafür der gleiche Betrag zur Verfügung. Das Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass ab 2016 in diesen Fällen das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt wird. Bei der Verhinderungspflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Durch die neue Gesetzgebung dürfen Krankenkassen außerdem acht Wochen Kurzzeitpflege bewilligen. Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte im Ausgleich sein Budget für Ersatzpflege ganz oder zu Teilen in die Kurzzeitpflege überträgt.
Wer im Pflegefall in vertrauter Umgebung bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig mit Maßnahmen befassen, die den Alltag erleichtern. Das Komfortbett BonCasa schafft optimale Bedingungen für Angehörige, Pflegende und Pflegedienst, um den zahlreichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege zu begegnen. Sollten Sie einmal pflegebedürftig werden, müssen Sie so nicht in ein minderwertiges Kassenbett wechseln.