Nun ist es offiziell – eine nicht nur kurzfristige 5- bzw. 7-Punkt-Fixierung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person dar. So dürfen ab sofort längerfristige Fixierungen, nicht mehr nur auf ärztliche Anweisung ausgeführt werden, sondern erfordern einen richterlichen Beschluss, so das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Anlass des Rechtsspruchs waren die Klagen zweier Männer, die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. Beide waren zuvor zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht und gegen ihren Willen mehrere Stunden so fixiert worden, dass sie bewegungsunfähig waren. So werden beispielsweise bei einer 5-Punkt-Fixierung Arme, Beine und Bauch, und bei einer 7-Punkt-Fixierung zusätzlich noch Brust und Stirn eines Menschen mit Gurten am Bett festgebunden. Der eine Kläger aus Baden-Württemberg kam auf richterlichen Beschluss in die geschlossene Psychiatrie und wurde auf ärztliche Anweisung hin vom Pflegepersonal mehrere Tage lang zeitweise an Bauch und allen Gliedmaßen fixiert. Der andere Kläger aus Bayern wurde, da er angeblich selbstmordgefährdet und alkoholisiert war, acht Stunden lang auf ärztliche Anweisung an sieben Körperstellen festgebunden, so dass er nicht einmal mehr seinen Kopf bewegen konnte. Er erlitt Schürfwunden, Blutergüsse und klagte.
Bislang war für derart freiheitsentziehende Maßnahmen keine zusätzliche richterliche Zustimmung erforderlich. Durch das jetzt verkündete Urteil wurde nicht nur die einschlägige Vorschrift des Landes Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt, sondern auch bestimmt, dass sich sowohl der baden-württembergische als auch der bayerische Gesetzgeber – der bislang keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen erlassen hat – verpflichtet, bis Ende Juni nächsten Jahres einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen. Wird eine Fixierung an Gliedmaßen und Bauch – zusätzlich an Brust und Stirn – absehbar 30 Minuten oder länger dauern, genügt fortan die Anordnung eines Arztes und/oder Betreuers nicht aus, urteilten die Richter. Auch bei Vollmacht ist ein Urteil nötig. Denn diese Art der Fixierung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar, so das Gericht. Die Anforderungen an die Rechtfertigung solch eines Eingriffs sind streng. Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen genügen.
Christine Frahm
Bitte die Beiträge mit Datum versehen. Ich kann nicht erkennen, um welches Jahr es sich bei dem Beschluss handelt. Schön wäre auch statt „Leave a Reply“ einen deutschen Satz zu schreiben, da sich damit viele Senioren oder Migranten schwer tun. Danne