Eine der obersten Prioritäten im heutigen Gesundheitswesen ist es sämtliche Risiken der Bewohner- bzw. Patientenversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern zu minimieren. Unfälle im und am Bett (Bewohner/Patient stürzt, verfängt sich oder klemmt sich ein) können, nicht nur Verletzungen verursachen, sondern auch den Ruf einer Einrichtung nachhaltig schädigen. Das Wissen um potentielle Risiken und die Kenntnis, wie diese vermieden werden können sind unerlässlich um unerwünschten Situationen entgegenzuwirken.
Sichere Abmessungen
Die Anforderungen an genaue Abmessungen sind sehr hoch. Sie sind so strikt ausgelegt, um weltweit alle Bewohner angemessen zu schützen. Damit sich Bewohner nicht den Kopf oder Hals einklemmen, müssen Lücken und Abstände so berechnet werden, dass sie international allen Bewohnern Sicherheit bieten und dabei die unterschiedlichen Körpermaße der Weltbevölkerung berücksichtigen.
Alle Angaben zu den Abmessungen von Lücken sind so festgelegt, dass sich der Patient weder den Oberkörper einklemmen, noch die Finger einquetschen kann. Dabei wurden übrigens auch die Körpermaße der international kleinsten und größten Bevölkerungen berücksichtigt.
Der Kopf des Bewohners ist besonders gefährdet, wenn er durch eine Lücke von über 12cm hindurch passt und sich darin verfängt. Dieses Risiko besteht bei Lücken in den Seitensicherungen oder Abständen zwischen Seitensicherungen und dem Kopfteil des Bettes. Unzureichende Abstände (schmaler als 31,8 cm) zwischen den Seitensicherungen oder zwischen einer Seitensicherung und dem Kopf- bzw. Fußteil des Bettes können dazu führen, dass der Oberkörper des Bewohners eingeklemmt wird. Dies kann zu Atemnot und schweren Verletzungen führen.
Bei einer zu großen Lücke (größer als 6 cm) im Bereich der Seitensicherungen kann sich der Bewohner den Hals einklemmen und im schlimmsten Fall ersticken. Die gefährlichsten Bereiche sind:
– zwischen Seitensicherung und Kopfteil
– zwischen Seitensicherung und Matratze
Ist die Lücke zwischen mehreren beweglichen Teilen des Bettes schmaler als 2,5 cm, können sich Bewohner oder Pflegekräfte die Finger einquetschen. Besonders zu achten ist auf die Position der Seitensicherungen, des Kopfteils und der Matratze (verstellbare Liegefläche).
Bei desorientierten und verwirrten Bewohnern kann angemessener Schutz vor Stürzen notwendig werden. Eine mögliche Ursache von Stürzen und den daraus resultierenden Verletzungen sind unsichere,
zu niedrige oder zu kurze Seitensicherungen. Die Normmaße bringen hier deutlich erhöhten Schutz.
Standard zur Reduzierung von Risiken
Zur Verbesserung der Sicherheit medizinisch genutzter Betten in Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde in 2012 die Norm EN 60601-2-52 als verbindlicher internationaler Standard für Bettenhersteller eingeführt. Der neue Norm EN 60601-2-52 basiert auf einer gründlichen Analyse aller unerwünschten Ereignisse, die in im Zusammenhang mit medizinisch genutzten Betten dokumentiert wurden. Es handelt sich um die weltweit umfassendste und strengste Norm in diesem Bereich. Der neue Standard zielt besonders auf die Seitensicherungen als grundlegendes Sicherheitsmerkmal eines Bettes ab. Seitensicherungen dienen vor allem dazu, den Bewohner im Schlaf oder bei der Mobilisation vor Stürzen zu schützen.
Geprüfte Sicherheit
Freiwillig lässt wissner-bosserhoff als Unternehmen der Linet Group seine Fertigungsprozesse und das Management regelmäßig vom TÜV auditieren. Das Unternehmen ist zertifiziert nach den Bestimmungen der DIN EN ISO 9001:2008 für Qualitätsmanagement-Systeme sowie DIN EN ISO 13485:2012/AC:2012 für die Herstellung von Medizinprodukten. Die Nachhaltigkeit wird durch ein Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001:2009 abgesichert.
Jedes Pflegebett wird gemäß den hohen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) hergestellt und trägt das CE-Zeichen entsprechend der EURichtlinie 93/42 EWG und 2007/47/EG. Pflegebetten werden ausschließlich durch nachweislich akkreditierte Prüfinstitute nach der Norm EN 60601-2-52:2010-12 geprüft, mit Zertifikaten versehen und produziert. Darüber hinausgehende Empfehlungen des BfArM werden in der Produktentwicklung berücksichtigt.