Gerade für Rentner und Menschen mit Pflegebedarf hat der Gesetzgeber einige Sparmöglichkeiten und Zuschüsse geschaffen, um zusätzliche finanzielle Belastungen, wie ein geringeres Einkommen durch den Tausch von Gehalt zu Rente, auszugleichen. Sowohl mit Sachleistungen als auch durch Geldmittel können Sie sich so Unterstützung holen und Geld sparen. Im Folgenden erklären wir im Detail, welche Tricks zum Sparen es für Rentner und Pflegebedürftige gibt.
Pflegegrad erhalten
Um Leistungen erhalten zu können, müssen Menschen mit drohender oder eingetroffener Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad beantragen. Mit Pflegebedürftigkeit ist eine Einschränkung der Selbstständigkeit aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemeint, wodurch Betroffene auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Um festzustellen, ob und wie sehr eine Person beeinträchtigt ist, muss in einem formlosen Schreiben ein Gutachten zur Prüfung der eigenen Pflegebedürftigkeit angefordert werden. Dabei werden die verschiedenen Lebensbereiche, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten und Gestaltung des Alltagslebens geprüft. Daraufhin wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugeteilt, der jedoch bei verschlechtertem Zustand jederzeit höhergestuft werden kann. Dieser Pflegegrad ist die Basis für das monatliche Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld beispielsweise, dient zur Unterstützung des Pflegebedürftigen und der Angehörigen, welche die Pflege übernehmen. Je nach Höhe des Pflegegrads kann es zwischen 316 Euro und 901 Euro pro Monat betragen und wird ab Pflegegrad 2 gezahlt.
Pauschale für Pflegehilfsmittel
In der Pflege werden täglich einige Hilfsmittel zur Versorgung von Pflegebedürftigen verwendet. Diese sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bieten Schutz vor Infektionen für Pflegende und Pflegebedürftige. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geschaffen. Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Pflegekittel werden mit bis zu 60 Euro pro Monat übernommen. Im Zuge der Coronapandemie wurde der Pauschalbetrag temporär bis zum 31.12.2021 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht, um die gestiegenen Beschaffungskosten auszugleichen. Die Produkte können entweder eigenständig gekauft und die Kosten einzeln bei der Pflegekasse eingereicht werden oder bei Anbietern von Pflegehilfsmitteln online erworben werden. Diese übernehmen meist die Abwicklung direkt mit der Pflegekasse und schicken die Produkte anschließend zuzahlungsfrei nach Hause.
Zusätzlich zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch können auch Kosten für sogenannte technische Pflegehilfsmittel erstattet werden. Bei diesen überwiegenden größeren Anschaffungen, wie zum Beispiel Pflegebetten, ist allerdings eine Verschreibung vom Arzt nötig, um die Kosten von der Pflegekasse zurückzuerhalten.
Haushaltshilfe und Einkaufshilfe
Selbst die Haushaltsführung kann im Alter und mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Belastung werden. Putztätigkeiten werden immer anstrengender und auch das Waschen von größeren Kleidungsstücken oder Decken wird zur Herausforderung. Hier kann eine Haushaltshilfe eine sinnvolle Unterstützung bieten. Haushaltshilfen können ganz individuell je nach Bedarf helfen und zum Beispiel das Kochen, Waschen oder Putzen übernehmen. Wenn die Haushaltshilfe durch einen von der Pflegekasse zertifizierten Pflegedienst oder eine Nachbarschaftshilfe gestellt wird oder es sich um einen ehrenamtlichen Helfer handelt, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entlastung. Der sogenannte Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen monatlich mit 125 Euro zur Verfügung und kann zweckgebunden zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und Förderung der Selbstbestimmtheit des Gepflegten verwendet werden.
Eine Alternative zu Haushaltshilfen stellen Einkaufshilfen dar. Diese können entweder beim wöchentlichen Einkauf begleiten oder ihn komplett übernehmen. Auch Lieferservices sind eine Möglichkeit, um Lebensmittel zu besorgen. Um Geld zu sparen, kann auch hier der Entlastungsbetrag verwendet werden, um eine Einkaufshilfe zu finanzieren. Voraussetzung für eine Erstattung durch die Pflegekasse ist auch wieder, dass ein zertifizierter Anbieter die Einkaufshilfe übernimmt.
Häusliche Umbaumaßnahmen
Wenn die Mobilität eingeschränkt ist, kann der sichere Hafen der eigenen vier Wände schnell zur Falle werden. Oft lauern in der eigenen Wohnung Stolperfallen und Unfallquellen für ältere Menschen, welche im ersten Schritt Änderungen an der Einrichtung nötig machen. Häufig sind aber auch Umbaumaßnahmen nötig, wenn Treppen zu eng werden oder gar nicht mehr passiert werden können oder sogar eine ganze Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut werden muss. Da hohe Kosten entstehen können, werden solche Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse mit bis zu 4000 Euro bezuschusst, solange sie das Leben des Bewohners vereinfachen und die Selbstständigkeit stärken.
Wir bedanken uns bei der Sanubi GmbH für die freundliche Bereitstellung dieses Gastbeitrags.