Wie Sie für den Pflegefall vorsorgen

Ihre Kinder sind möglicherweise bereits aus dem abbezahlten Haus. Jetzt geht es darum, Bestehendes zu sichern. Beschäftigen Sie sich also jetzt mit einer geeigneten Pflegeabsicherung. So schützen Sie Ihr hart erarbeitetes Vermögen vor dem Zugriff des Staates und werden nicht zur finanziellen Belastung für Ihre Kinder.

 

Klassische Altersvorsorge

„Der Beste Schutz vor Armut im Alter ist eine solide Altersvorsorge“, sagt Dieter Homburg, Autor des Buchs Altersvorsorge für Dummies. Dazu gehört neben der staatlichen Rente auch eine private Absicherung. Beispielsweise mit einer Riester-Rente oder einem Fondssparplan. Auch die Risikoabsicherung durch Versicherungen sollte im Rahmen Ihrer klassischen Altersvorsorge geregelt sein.

 

Dieter Homburg, Autor des Buchs Altersvorsorge für Dummies.

Private Pflegerente

Die Pflegeversicherung des Staates kommt längst nicht für alle Kosten auf, die im Rahmen von Pflege entstehen. Laut Barmer Pflegereport 2017 liegt der Eigenanteil für Heimbewohner im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Reichen Rente und das Angesparte für diese Ausgaben nicht aus, müssen die Kinder zahlen. Deshalb kann eine private Pflegeversicherung sinnvoll sein. Je älter Sie beim Abschluss einer solchen sind, desto teurer sind die monatlichen Beiträge.

 

Pflegetagegeldversicherung

„Diese Versicherung wird allgemein als sehr sinnvoll empfunden“, sagt Homburg. Hier bestimmt der Versicherte selbst, welchen Tagessatz er ausbezahlt bekommen möchte, wenn er zum Pflegefall wird. Mit dem Geld kann er machen, was er will. Wer nicht pflegebedürftig wird, bekommt die Beiträge aber auch nicht zurück. Die Beiträge für ein Tagegeld von 50 Euro schwanken je nach Alter des Versicherten zwischen 20 und 70 Euro.

Aber Achtung: Die meisten günstigen Angebote (vor allem die ohne Gesundheitsprüfung) sollten Sie genauer anschauen. Die Mogelpackungen bezahlen erst bei Pflegegrad 4 oder 5 und auch nur fürs Heim und nicht zu Hause!

 

Unfallversicherung

Es empfiehlt sich eine private Unfallversicherung im Rentenalter. Denn dort sind Oberschenkelhalsbrüche mitversichert, die bei Stürzen oft Invalidität nach sich ziehen oder zumindest eine teilweise Pflegebedürftigkeit verursachen können.

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