Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung und soll das Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte grundlegend verändern. So sollen ab sofort auch pro Jahr etwa fünf Milliarden Euro mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Damit auch wir Normalbürger den Überblick behalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit sich bemüht, Licht ins Dunkel zu bringen und Präsentationsfolien und Moderationskarten zu den Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze für Pflegeeinrichtungen zum Herunterladen zusammengefasst. So steht auf einer der Folien beispielsweise, dass eigentlich bereits das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) die Pflegekräfte von Dokumentationspflichten hätte entlasten sollen, damit diese wieder mehr Zeit für die direkte Pflege zurückgewinnen. Hat sich seit dem Datum der Erstellung dieser Folien (Stand September 2015) etwas geändert?
Auch für das Personal in der ambulanten Pflege soll sich laut BMG einiges ändern: „Künftig hat jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Der Pflegedienst kann hier auch mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten. Das Leistungsspektrum der Pflegedienste wird sich insofern erweitern.“
Laut PSG II müssten die Pflegekassen künftig auch kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, auch dies ein Sektor, der bisher eher unterbelichtet war. In der bayerischen Landeshauptstadt München beispielsweise suchte man lange nach Angeboten für Angehörige. Bislang gab es lediglich im Klinikum Harlaching eine hervorragende Schulung für pflegende Angehörige, die ganz vom Engagement hochqualifizierter Pflegefachkräfte lebte, die sich sehr bemühten, Ihr Fachwissen an Interessierte weiterzugeben und in mehrstündigen Kursen individuell auf Fragen eingingen.
Eine weitere geplante Neuerung ist nun das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III), das ein weiterer Baustein für eine bessere Bezahlung von Altenpflegekräften sein soll.
Bleibt abzuwarten, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neu definierten fünf Pflegegrade tatsächlich eine individuellere Pflege aller Pflegebedürftigen ermöglichen. Weniger bürokratische Hürden, eine wirkliche Entlastung des Pflegepersonals von der Dokumentationspflicht sowie eine bessere Entlohnung wären ebenfalls begrüßenswert.